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Anfechtung der Geldbuße für RO-Vignette | RO-Vignette online kaufen

Was muss man machen im Falle der Anfechtung der RO-Vignette-Geldbuße

Um im nationalen Straßennetz in Rumänien ordnungsgemäß zu fahren, müssen alle Autofahrer eine Benutzungsgebühr bezahlen, die so genannte RO-Vignette. Der Preis richtet sich je nach der Art des Fahrzeuges und der Gültigkeitsdauer der RO-Vignette. Falls die Autofahrer von den Beamten oder von den festen Kameras im Verkehr ohne RO-Vignette oder mit einer RO-Vignette mit abgelaufener Gültigkeitsdauer erwischt sind, werden diese mir einer Geldbuße bestraft.

Wie können Sie die RO-Vignette Geldbuße anfechten?

Erstens müssen Sie sich dem zuständigen Gericht wenden und hier einen schriftlichen Einspruch gegen die Geldbuße für die RO-Vignette einreichen. Dieser bedurft eine bestimmte Formulierung. Anschließend müssen Sie alle notwendigen Unterlagen anhängen und die vollständige Akte dem Gericht zusenden. Das Gericht wird die Akte registrieren und ein Gerichtstermin festlegen. An diesem Gerichtstermin wird die Instanz über die Anfechtung der RO-Vignette Geldbuße beschließen.       

Die Protokolle zur Feststellung der Zuwiderhandlung der Autofahrer die ohne RO-Vignette fahren, müssen diesen innerhalb von höchstens 30 Tage zum Kenntnis gebracht werden, Zeit in welcher sie für den gleichen Verstoß nicht mehr bestraft werden können. Die 30-Tage Frist ist gesetzlich vorgeschrieben.

Gegen das Protokoll zur Feststellung der Zuwiderhandlung und gegen den Strafbescheid kann Einspruch innerhalb von 15 Tage nach der Zustellung oder der Mitteilung eingereicht werden.      
    
Der Einspruch wird beim Gericht in dessen Zuständigkeitsbereich die Straftat begangen wurde eingereicht (falls im Protokoll zur Feststellung der Zuwiderhandlung keine andere örtliche Zuständigkeit vermerkt wurde).

Den Autofahrer können Bußgeldern sowohl im nationalen Straßennetz in Rumänien, als auch bei den Grenzübergängen, bei der Ausreise aus Rumänien verhängt werden.

Angefangen ab 1. Oktober 2010,  kann die Feststellung des Verstoßes auch mittels der technischen zugelassenen Mittel, angebracht im nationalen Straßennetz in Rumänien, erfolgen, wobei dies im Protokoll zur Feststellung der Zuwiderhandlung vermerkt wird.

In den im Absatz (2) vermerkten Fällen, kann das Protokoll zur Feststellung der Zuwiderhandlung auch in Abwesenheit des Täters abgeschlossen werden, nach dessen Identifizierung aufgrund der vom Ministerium des Inneren und Verwaltung – Abteilung Führerscheine und KFZ-Zulassung, oder im Falle anderer Benutzer des Fahrzeuges aufgrund der vom Autofahrer, erteilten Angaben. Das Protokoll wird ausgefüllt und dem Täter innerhalb von 30 Tagen nach Feststellung der Zuwiderhandlung zugestellt. In dieser Zeit kann man für den Verstoß gegen die Bestimmungen des Art. 8, Absatz (1) keine andere Protokolle abgeschlossen werden.